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Was wir für Sie tun können.

Pflege, Hauswirtschaft, Betreuung und Beratung: alles aus einer Hand, verständlich erklärt. Und wenn Sie unsicher sind, was Ihnen zusteht: anrufen, wir sortieren das mit Ihnen.

01

Grundpflege

Die Basis für Menschen, die ihre alltäglichen Aufgaben nicht mehr allein bewältigen können. Wir unterstützen genau da, wo es nötig ist, und lassen Ihnen alles, was noch geht.

  • Körperpflege: Waschen, Duschen, Zahnpflege, Rasur
  • An- und Auskleiden
  • Unterstützung beim Essen und Trinken
  • Mobilität: Aufstehen, Umsetzen, sicheres Gehen

Grundpflege läuft über die Pflegekasse, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Noch kein Pflegegrad? Wir helfen beim Antrag.

02

Behandlungspflege

Medizinische Leistungen, die der Arzt verordnet und die Krankenkasse bezahlt. Bei uns übernehmen das examinierte Pflegekräfte, bei Wunden mit einer Wundexpertin ICW (TÜV-zertifiziert) im Rücken.

  • Medikamentengabe und Medikamente stellen
  • Blutzuckerkontrolle und Insulingabe
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Wundverbände, auch bei chronischen Wunden
  • Katheterwechsel

Für Behandlungspflege brauchen Sie keinen Pflegegrad, nur die ärztliche Verordnung. Die Abrechnung mit der Krankenkasse übernehmen wir.

03

Hauswirtschaft

Ein gepflegtes Zuhause ist Lebensqualität. Wir kümmern uns um die Dinge, die zu schwer geworden sind.

  • Reinigen der Wohnung
  • Einkaufen, auf Wunsch gemeinsam
  • Wechseln und Waschen von Wäsche und Kleidung
04

Betreuung nach § 45b

Zeit, die nur Ihnen gehört: für Bewegung, Beschäftigung und Gesellschaft. Finanziert über den Entlastungsbetrag, der Ihnen ab Pflegegrad 1 zusteht.

  • Mobilisation und Spaziergänge
  • Begleitung beim Einkaufen
  • Unterstützung im Haushalt
  • Individuelle Beschäftigung: Gedächtnistraining, Brettspiele, Gespräche

Der Entlastungsbetrag liegt bei 131 Euro im Monat. Viele lassen ihn ungenutzt verfallen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie ihn ausschöpfen.

05

Verhinderungspflege

Sie pflegen einen Angehörigen und brauchen eine Pause? Ob Urlaub, Krankheit oder einfach ein freier Nachmittag: Wir übernehmen die Versorgung, solange Sie verhindert sind.

  • Stundenweise oder tageweise Vertretung
  • Versorgung nach Ihrem gewohnten Ablauf
  • Kurzfristig ansprechbar, wenn etwas dazwischenkommt

Die Pflegekasse stellt dafür ein eigenes Jahresbudget bereit. Wir rechnen mit Ihnen aus, was Ihnen zusteht, und helfen beim Antrag.

06

Privatleistungen

Manches passt in keinen Katalog der Kassen und ist trotzdem wichtig. Aus unserem Privatzahlerkatalog buchen Sie Leistungen einfach dazu, abgerechnet wird am Monatsende mit einer übersichtlichen Privatrechnung.

Was möglich ist und was es kostet, besprechen wir ausführlich und persönlich bei Ihnen zu Hause.

07

Beratung

Das Pflegesystem ist kompliziert. Wir übersetzen es Ihnen: von den Pflichteinsätzen bis zum Hilfsmittel.

Beratungseinsatz nach § 37.3

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nachweisen. Bei uns ist das kein Kontrollbesuch, sondern ein ehrliches Gespräch: Läuft die Pflege gut? Was kann leichter werden?

PflegegradBeratungsrhythmus
1 bis 3alle 6 Monate
4 und 5alle 3 Monate

Beratung zu Hilfsmitteln

Hilfsmittel sollen den Alltag leichter machen. Wir ermitteln mit Ihnen den Bedarf und beraten Sie, zum Beispiel zu Toilettenstuhl, Rollstuhl und Pflegehilfsmitteln.

Und drumherum

  • Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrades
  • Vermittlung von Essensanbietern, Friseur, Fußpflege und mehr

Kosten

Wer zahlt was?

Die häufigsten Fragen, kurz beantwortet. Für alles andere gibt es das kostenlose Erstgespräch.

Wer bezahlt die Grundpflege?

Mit einem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten über die Pflegesachleistungen. Wie weit Ihr Budget reicht, rechnen wir beim Hausbesuch gemeinsam durch.

Wer bezahlt die Behandlungspflege?

Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt. Sie brauchen dafür keinen Pflegegrad.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen monatlich 131 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu, zum Beispiel für Hauswirtschaft oder Begleitung. Wir helfen Ihnen, ihn zu nutzen, bevor er verfällt.

Was kostet ein Beratungsgespräch?

Das erste Gespräch bei Ihnen zu Hause ist unverbindlich. Beratungseinsätze nach § 37.3 rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab.

Unsicher, was Ihnen zusteht?

Rufen Sie an. Wir sortieren das mit Ihnen.

034206 72648 Mo bis Fr von 9 bis 14 Uhr · kostenloses Erstgespräch bei Ihnen zu Hause

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